Allgemeine Geschäftsbedingungen
IbK - Ingenieurbüro H.J.Kemmann, 42551 Velbert
  

1.

GELTUNG DER BEDINGUNGEN

1.1.

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
 

2.

ANGEBOT

2.1.

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2.2.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
 

3.

PREISE

3.1.

Die Preise gelten jeweils netto ab Sitz unserer Firma in Deutsche Mark zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer sind vorbehalten.

3.2.

Soweit nicht anders vereinbart gelten die Preise zzgl. Verpackung, Transport, Versicherung
 

4.

LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

4.1.

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2.

Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

4.3.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4.

Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfrist (mindestens 14 Tage) - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 

5.

VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

5.1.

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl in der Regel ab Sitz unserer Firma auf dem günstigstem Versandweg.

5.2.

Alle Sendungen , einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Gefahr des Käufers., soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unsere Firma verlässt d.h. an die den Transport ausübende Person übergeben worden ist.

5.3.

Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
 

6.

GARANTIE UND HAFTUNG

6.1.

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische Teile der Produkte 6 Monate. 

6.2.

Für Fremdprodukte leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Käufer ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.
Für Serviceverträge seitens der Hersteller, gelten deren Bedingungen.

6.3.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, die nicht von IbK beauftragt wurden, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Untergrund, chemische oder elektrochemische oder elektronische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden von IbK zurückzuführen sind.

6.4.

Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang des Produkts schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.5.

Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass

a)

das schadhafte Teil bzw. Gerät in Originalverpackung frachtfrei zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird.

b)

Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

6.6.

Weitere Ansprüche des Käufers gegen IbK und deren Erfüllungshilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

6.7.

Der Käufer hat während der Reparaturzeit keinerlei Anspruch auf ein Ersatzgerät. Auf Wunsch können diese jedoch gegen entsprechende Leihstellung gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt werden.

6.8.

Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Nachfrist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.9.

Für Betriebsmittel und Zubehör wird keine Garantie gewährt.
 

7. 

EIGENTUMSVORBEHALT

7.1.

IbK behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

7.2.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch IbK nicht ausgeführt werden.

7.3.

Der Käufer ist verpflichtet, uns im Falle des Zugriffs Dritter, so etwa durch Diebstahl / Pfändung / Konkurs, unverzüglich Mitteilung zu machen oder Beschädigungen oder die Vernichtung der Sache anzuzeigen. Weiterhin ist uns eine Mitteilung über eine Veränderung des Standortes der Kaufsache zu machen.
 

8.

ERWEITERTER EIGENTUMSVORBEHALT
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, so verbleibt die gelieferte Ware solange im Eigentum von IbK, bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung getilgt sind. Der Käufer hat gegenüber uns einen Freigabeanspruch an den Waren, die den Wert verkörpern, der 150% des noch jeweiligen offenstehenden Kaufpreisanspruches von uns gegen ihn übersteigt. Die Rangfolge der Freigabeansprüche bestimmt sich dabei alleine nach der zeitlichen Reihenfolge der Warenlieferungen, beginnend mit der ersten Lieferung. 
 

9. 

VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Händler, in dessen Handelsbetrieb die Kaufsache bestimmungsgemäß zur Weiterveräußerung geliefert wird, so tritt dieser Besteller die Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden an IbK solange in voller Höhe der Forderung von IbK an den Besteller ab, bis die Forderung von IbK befriedigt ist. Dem Besteller wird insoweit Einziehungsermächtigung seitens IbK erteilt.
 

10.

ZAHLUNG 

10.1.

Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen netto zahlbar. Neukunden behalten wir uns vor, per Vorkasse bzw. Nachnahme zu beliefern.

10.2.

 Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

10.3.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

10.4.

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

10.5.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

10.6.

Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Systeme nicht geliefert werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären.
 

11.

URHEBERRECHTE

11.1.

Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf von IbK gelieferte Produkte. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware.  

11.2.

Kopien dürfen - ohne Übernahme von Kosten und Haftung durch uns lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Käufer auch auf Kopien anzubringen.

11.3.

Für die durch IbK vertriebene Standardsoftware gelten die Lizenzvereinbarungen der Hersteller vom Käufer grundsätzlich als anerkannt.

11.4.

Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.
  

12.

TEILNICHTIGKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken.
 

13.

ERFÜLLUNGSORT U. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unseres Unternehmen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

Stand: März 1998 - IbK - Ingenieurbüro H.J. Kemmann - Die Geschäftsleitung